Bäuerten

Habkern ist von altersher in vier Bäuerten gegliedert:
Bort, Mittelbäuert, Bohlseite und Schwendi.

Diese Aufteilung rührt daher, dass das Habkern-Tal wohl etwa ab dem 11./12. Jahrhundert von verschiedenen Talseiten her durch alemannisch-sprachige Bauern besiedelt worden ist. Habkern ist daher eine typische Streusiedlung. Die Aufteilung unter den Bäuerten ergibt sich durch die Hauptbäche Habbach, Traubach und Bohlbach.

Die Burger einer Bäuert haben Anspruch auf die gemeinsame Nutzung der bäuerteigenen Allmend und den Waldungen. Seit dem Freizügigkeitsvertrag von 1644 zwischen den Bäuerten kann ein jeder Bäuertgenosse in eine andere Bäuert ziehen, verliert dadurch aber in der verlassenden Bäuert seine Berechtigung auf den Burgernutzen.

Im Jahre 1857 wurde aufgrund des kantonalen Gemeindegesetzes von 1852 zwischen den Bäuerten ein Ausscheidungsvertrag unterzeichnet. Darin wurden Umfang der Gemeinde- und Burgergüter festgelegt. Die Aufgabe der Bäuerten ist es, die genossenschaftliche Nutzung der den Bäuerten gehörenden Allmenden, Pflanzland und Waldungen zu regeln und zu überwachen. Ursprünglich hatten die Bäuerten auch für den Unterhalt der Strassen zu sorgen.

1872 verkaufte der Staats Bern seine Hochwaldungen an die Bäuerten mit dem Vorbehalt, dass diese durch die in den Bäuerten ansässigen Kantonsbürger genutzt werden können. Dazu mussten vorgängig vier Einwohner-Bäuerten als öffentlich-rechtliche Körperschaften geschaffen werden.


BA-0001     Habkern: Eine Gemeinde - 4 Bäuerten